Freistellung nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Die Freistellung eines Arbeitnehmers nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag führt zum Wegfall seiner vertraglichen Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Sie ist häufig Folge einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Allerdings sind unterschiedlichste Ausgestaltungen der Freistellung denkbar, die verschiedene Konsequenzen mit sich bringen können.