Kostenlose Erstberatung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag:
Region Nord 040 / 555 573 690
Region West 0201 / 719 990 890
Region Ost 030 / 264 788 540
Region Süd 089 / 896 749 880
© anzebizjan - Adobe Stock

Schulungen und Seminare für den Betriebsrat

Mit unseren Betriebsratsseminaren und -schulungen bereiten wir Sie perfekt auf Ihre Arbeit als Betriebsrat vor und vermitteln Ihnen Spezialwissen, maßgeschneidert auf Ihre aktuellen Bedürfnisse im Betrieb. Sie bekommen bei uns immer innerhalb eines Monats einen Seminartermin, ob an einem unserer Kanzleistandorte, Inhouse an einem Ort Ihrer Wahl oder als Onlineschulung.

Wir gestalten unsere Schulungen und Seminare individuell und zu fairen und transparenten Konditionen. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitnehmer und Betriebsräte greifen wir in unseren Seminaren und Schulungen auf langjähriges Praxiswissen zurück, um Sie bestmöglich auf Ihre Tätigkeit vorzubereiten. Damit sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Betriebsratsschulungen – vom Grundlagenseminar bis zur Vermittlung von Spezialkenntnissen.

Wir bieten Seminare zu folgenden Themen an:

Grundlagenseminar für Betriebsräte: Betriebsverfassungsrecht I
Betriebsverfassungsrecht II
Betriebsverfassungsrecht III
Betriebsverfassungsrecht IV
Betriebsverfassungsrecht Kompakt: Teil I
Betriebsverfassungsrecht Kompakt: Teil II
Erstellung und Verhandlung einer Betriebsvereinbarung
Interessenausgleich und Sozialplan
Arbeitsrecht I
Arbeitsrecht II
Kündigungsschutz
Seminar für den Wahlvorstand: Gestaltung der Betriebsratswahl

Immer maßgeschneidert

Wir schulen immer nur Teilnehmer aus einem Betrieb, sodass wir im höchsten Maße auf die individuelle Situation des Betriebsrats eingehen können. So entscheiden Sie selbst, welchen Themenschwerpunkt Sie wählen wollen, wie lange die Schulung dauern und an welchem Standort sie stattfinden soll. Auch bezüglich des passenden Termins können wir uns ganz nach Ihren Wünschen und den betriebsbedingten Besonderheiten des Arbeitgebers richten.

Fair und transparent

Jedes Seminar an einem unserer Kanzleistandorte oder in unseren Beratungsbüros kostet 400 Euro netto pro Stunde unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
Jede Inhouse-Schulung kostet 300 Euro netto pro Stunde unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer.

Nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bezahlt freistellen und die Kosten für den Seminarbesuch tragen, soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind.

So gehen Sie vor

Sie wollen ein Betriebsratsseminar buchen? Dann sind folgende Schritte erforderlich:

  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir besprechen den Inhalt sowie den Umfang des Seminars, vereinbaren den passenden Termin und machen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
  • Anschließend fasst der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss („Betriebsratsmitglied X von … bis … auf eine Schulung nach § 37 Absatz 6 BetrVG zum Thema … zu entsenden.“)
  • und teilt diesen sowie die zu erwartenden Kosten dem Arbeitgeber mit. Der Arbeitgeber kann betriebsbedingte Gründe einwenden, die dagegensprechen. Diese muss er gegebenenfalls jedoch darlegen und beweisen.

Kostenübernahme bei Grundlagenseminaren

Für den Besuch eines Grundlagenseminars ist kein betriebs- oder betriebsratsbezogener Anlass notwendig. Der Arbeitgeber kann nicht vorbringen, das Seminar sei nicht erforderlich. Er muss die gesamten Kosten tragen und die Schulungsteilnehmer für die Zeit unter Lohnfortzahlung freistellen.

Betriebsratsseminare zu Spezialthemen

Bei Seminaren über Spezialkenntnisse kommt es hingegen auf die konkreten Belange vor Ort an. Dem Betriebsrat steht hierbei ein relativ weiter Beurteilungsspielraum zu. Dies gilt auch für die Frage, bei welchem Anbieter und zu welchen Kosten das Seminar besucht wird. Sind die Spezialkenntnisse für die Betriebsratsarbeit erforderlich, muss der Arbeitgeber auch für diese Seminare die gesamten Kosten tragen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme ablehnt?

Bezüglich der Übernahme der Seminarkosten durch den Arbeitgeber inklusive Übernachtung, Verpflegung und An-/Abreise hat der Betriebsrat als Gremium gegenüber dem Arbeitgeber einen Feststellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG. Diesen kann der Betriebsrat auch per Beschluss an den Seminarveranstalter abtreten. Da der Betriebsrat als Vertragspartner des Seminaranbieters vermögenslos ist, trägt bezüglich dieser Kosten allein der Seminaranbieter das finanzielle Risiko.

Beratung und Schulung von Anfang an

Werbegeschenke und überteuerte Hotels gibt es bei uns nicht. Wir konzentrieren uns allein auf fachlich und menschlich beste Schulung, Beratung und Vertretung – und das von Anfang an.

Sind Sie unsicher, welches Seminar für Ihre Betriebsratsmitglieder das Richtige ist? Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich dazu, welche Schulungen für Ihr Gremium erforderlich und daher auch von der Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers gedeckt sind.