Vollstreckbarkeit eines Arbeitszeugnisses aus gerichtlichem Vergleich
Im Wege einer Kündigungsschutzklage kann, sofern am Ende ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird, hierin ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vereinbart werden.
Im Wege einer Kündigungsschutzklage kann, sofern am Ende ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird, hierin ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vereinbart werden.