Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung
Nicht selten wird die Kündigung nicht vom Arbeitgeber persönlich, sondern von einem Stellvertreter erklärt. Wenn dieser der Kündigung keine Vollmachtsurkunde beilegt, kann sie zurückgewiesen werden. Die Voraussetzungen dafür erklären wir Ihnen.