Abfindung ohne Ruhezeit beim Arbeitslosengeld? So geht’s
Eine Abfindung verringert normalerweise nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Endet Ihr Arbeitsverhältnis allerdings kurzfristig, droht eine sog. Ruhezeit und Sie müssen mit einer Anrechnung der Abfindung auf das ALG rechnen. Wir erklären, was die Ruhezeit ist und wie Sie diese vermeiden.