Kompetenz und Erfahrung
In vielen Fällen entbehren Kündigungen jeglicher Rechtsgrundlage. Trotzdem werden Sie nur mit einer professionellen arbeitsrechtlichen Beratung Ihre Ziele erreichen:
- Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Weiterbeschäftigung
ODER
- maximale Abfindung - auch durch eine optimale steuerrechtliche Gestaltung
- baldige Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung
- Vereinbarung einer Turboprämie" bzw. "Sprinterklausel"
- Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Gesamtnote
- Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
- Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erzielen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich
Nach Zugang der Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen – ansonsten wird die Kündigung wirksam!
Daher bekommen Sie bei uns immer kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch erläutern wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.
So lassen sich
mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung lösen.
Beste Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte
Tim Fink und Friedemann Höppner sind seit Jahren erfolgreich als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht tätig.
Die Verhandlung nach erhaltenem Aufhebungsvertrag oder Kündigung ist ihr alleiniger Schwerpunkt.
Rechtsanwalt Fink war darüber hinaus jahrelang als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht engagiert.