# Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte \| Die Kündigungsschutzkanzlei
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- [Arbeitgeber zweifelt Krankmeldung an: Was tun als Arbeitnehmer?](https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/blog/arbeitgeber-zweifelt-krankmeldung-an/): \Wenn der Arbeitgeber eine Krankmeldung anzweifelt, stehen viele Arbeitnehmer vor denselben Fragen: Was darf er prüfen, darf er die Lohnfortzahlung stoppen und was können Sie tun? Dieser Artikel gibt Antworten\. \
- [Widerspruch? Anfechtung? So geht man gegen eine Abmahnung vor](https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/blog/widerspruch-anfechtung-abmahnung/): \Eine Abmahnung ist zwar noch keine Kündigung\. Sie zeigt aber, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten beanstandet und bei einer Wiederholung Konsequenzen ziehen kann\.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Abmahnung arbeitsrechtlich bedeutet, wann sie unwirksam sein kann und wie Sie in der Praxis sinnvoll reagieren\.\
- [Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitnehmer und Betriebsräte jetzt wissen müssen](https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/blog/entgelttransparenzrichtlinie/): \Mit der Entgelttransparenzrichtlinie will die Europäische Union die immer noch bestehenden Unterschiede in der Bezahlung zwischen Männern und Frauen transparenter machen und die Durchsetzung von Equal\-Pay\-Ansprüchen erleichtern\.\
- [Muster für einen Antrag auf befristete Teilzeit \(Brückenteilzeit\) gem\. § 9a TzBfG](https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/blog/muster-antrag-befristete-teilzeit/): \Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Wunsch zum Wechsel in Teilzeit in Textform mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit mitteilen\. Hierfür genügt zum Beispiel eine E\-Mail\. Einen Grund müssen Sie nicht angeben\. Allerdings haben Arbeitgeber oft mehr Verständnis, wenn Sie den Antrag mit einigen Sätzen kurz begründen\.\
- [Muster für einen Antrag auf unbefristete Teilzeit gemäß § 8 TzBfG](https://www.die-kuendigungsschutzkanzlei.de/blog/muster-antrag-unbefristete-teilzeit/): \Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Wunsch zum Wechsel in Teilzeit in Textform mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit mitteilen\. Hierfür genügt zum Beispiel eine E\-Mail\. Einen Grund müssen Sie nicht angeben\. Allerdings haben Arbeitgeber oft mehr Verständnis, wenn Sie den Antrag mit einigen Sätzen kurz begründen\.\
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