Kostenlose Erstberatung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag:
Region Nord 040 / 555 573 690
Region West 0201 / 719 990 890
Region Ost 030 / 264 788 540
Region Süd 089 / 896 749 880
© Antonioguillem - Adobe Stock

Rechtsanwalt hilft bei Mobbing am Arbeitsplatz

Wenn Arbeitnehmer in ihrer Firma Probleme mit Kollegen oder Vorgesetzten haben, beschweren sie sich häufig über so genanntes Mobbing. Doch was versteht man darunter eigentlich? Woran erkennt man Mobbing und was können Betroffene dagegen tun?

1. Abgrenzung zu verbotener Diskriminierung

Anders als die verbotene Diskriminierung ist das Mobbing gesetzlich nicht besonders geregelt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG verbietet explizit die Benachteiligung bestimmter Personengruppen. So darf niemand wegen seiner

  • Rasse/ethnischen Herkunft
  • seines Geschlechts
  • seiner Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • seines Alters oder
  • seiner sexuellen Orientierung/ Identität

benachteiligt werden. Nach dem AGG stehen betroffenen Arbeitnehmern unter anderem ein Beschwerde- oder Leistungsverweigerungsrecht sowie ggf. auch Entschädigungsansprüche zu.

Ist bei einem Arbeitnehmer keiner der o.g. Diskriminierungsgründe gegeben, fühlt er sich aber gleichwohl unangemessen schlecht behandelt, so kann Mobbing vorliegen.

2. Abgrenzung zu alltäglichen Streitigkeiten

Doch nicht jeder Streit, jede Reiberei mit dem Chef oder Kollegen und nicht jedes raue Betriebsklima ist gleich als Mobbing einzustufen. Eine einheitliche Definition gibt es nicht.

Bestimmte Verhaltensweisen sind aber als Indizien für Mobbing anzusehen. Dazu gehören:

  • Schikanöses, feindseliges oder herabwürdigendes Verhalten seitens Kollegen oder Vorgesetzten. Beispiele hierfür sind etwa üble Nachrede, bewusste Ausgrenzungen, ständige unangemessene Kritik, wiederholte massive Verbalattacken oder Beschimpfungen. Das Ganze muss dabei gezielt erfolgen; unbedachte Unhöflichkeiten sind kein Mobbing. Auch im Übertragen sinnloser, viel zu vieler oder ständig anderer Arbeiten durch den Vorgesetzten kann Mobbing liegen. Ebenso im Entziehen von Aufgabenbereichen. Hierfür muss aber immer eine schikanöse Tendenz erkennbar sein. Vorgesetzte verteidigen sich oft damit, lediglich von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und dabei nichts Schlechtes im Sinn gehabt zu haben.
  • Der Mitarbeiter muss sich ferner in der Defensive befinden. Die Unterlegenheit kann sich aus der höheren Position des Mobbenden ergeben oder auch daraus, dass der Gemobbte sich einer Vielzahl feindseliger Kollegen gegenübersieht. Es gibt sogar Fälle, in denen Vorgesetzte von ihren Mitarbeitern gemobbt werden. Zum Beispiel in der Form, dass sich mehrere Angestellte gegen ihren Abteilungsleiter zusammentun.
  • Die Vorfälle müssen sich außerdem über einen gewissen Zeitraum erstrecken. Wer einige Tage oder Wochen lang Streit mit Kollegen hat und sich deshalb die eine oder andere Unfreundlichkeit gefallen lassen muss, wird noch nicht gemobbt. In der Regel wird man erst nach einigen Monaten hiervon sprechen können.
  • Für das beanstandete Verhalten darf es ferner keine sachliche Rechtfertigung geben. Wer wegen ständiger Fehler häufiger kritisiert wird oder wer aufgrund wiederholter Verspätungen eine Abmahnung kassiert, wird nicht gemobbt, sondern zu Recht ermahnt.

Der Nachweis von Mobbing ist oft schwierig. Wer sich ihm ausgesetzt sieht, der sollte deshalb möglichst schnell Rechtsrat einholen und auch ein so genanntes Mobbingtagebuch führen. In diesem werden die einzelnen Vorfälle mit Datum, handelnden Personen und Details genau dokumentiert.

3. Auswirkungen von Mobbing

Charakteristisch für Mobbing ist, dass es sich auf das Opfer physisch und/oder psychisch negativ auswirkt. Kurz gesagt: Mobbing kann krank machen. Typische Folgen sind etwa Schlafstörungen, überhöhte Nervosität oder sogar Angstzustände und Depressionen sowie sich häufende psychosomatische Erkrankungen. Der Betroffene geht förmlich nur noch mit Bauchschmerzen zur Arbeit.

Im Extremfall wird das Mobbingopfer dauerhaft arbeitsunfähig und erhält schließlich die krankheitsbedingte Kündigung. Wer bemerkt, dass er durch Mobbing krank wird, der sollte sich zeitnah in ärztliche Behandlung begeben – und dies auch dokumentieren.

4. Rechtliche Möglichkeiten gegen Mobbing

In einigen Fällen gibt es ganz klare rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren. Mobbing kann einen Straftatbestand erfüllen. In solchen Fällen kann der Gemobbte gegen den oder die Täter Strafanzeige erstatten. In mancher Mobbing-Handlung liegt zugleich eine

  • sexuelle Nötigung,
  • eine Verleumdung,
  • eine Beleidigungen oder üble Nachrede,
  • im Extremfall sogar eine Körperverletzung.

Auch den Arbeitgeber kann er in die Pflicht nehmen. Mobbt dieser selbst, so verletzt er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Aber auch wenn nicht der Chef mobbt, kann der Mitarbeiter sich an ihn halten. Arbeitgeber haben gegenüber ihren Angestellten im Rahmen ihrer Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis eine so genannte Fürsorgepflicht. Soweit es möglich und zumutbar ist, haben sie das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und andere berechtigte Interessen der Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehört unter anderem auch der Schutz vor Mobbing.

Weist das Opfer den Chef also auf das Mobbing hin und bittet ihn um Hilfe, so darf dieser nicht untätig bleiben. Er muss zum Beispiel die Täter – ob Kollegen oder Fachvorgesetzte – zur Rede stellen, ggf. auch abmahnen. Notfalls muss er den Gemobbten –  wenn möglich – aus der Schusslinie nehmen und an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen.

Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten, so kann das Mobbingopfer Ersatzansprüche wegen etwaiger Gesundheitsschäden oder Verlustes des Arbeitsplatzes gegen ihn geltend machen. Auch Schmerzensgeldforderungen kommen in Betracht. Die Hürden für all das sind allerdings hoch. Anwaltlicher Rat ist unerlässlich.

5. Nachweis von Mobbing oft schwierig

Erfahrungsgemäß ist die Beweislage in Mobbingfällen sehr kompliziert. So ist oft schwierig darzulegen, dass ein bestimmtes Verhalten keinen sachlichen Hintergrund hatte, sondern ausschließlich in schikanöser Absicht erfolgte. Vorgesetzte behaupten regelmäßig, den Betroffenen lediglich wiederholt zu Recht gerügt zu haben. Mobbende Kollegen erklären häufig, doch „gar nichts gemacht oder gesagt zu haben“ und waschen ihre Hände demonstrativ in Unschuld. Sind mehrere beteiligt, decken diese sich auch gerne gegenseitig.

6. Was Betroffene unternehmen sollten

Opfer können jedoch einiges tun, um ihre Rechte zu wahren. Wer sich gemobbt fühlt, der sollte zunächst das Gespräch mit Kollegen und Vorgesetzen, ggf. auch mit dem Betriebsrat suchen. Manchmal ist es noch nicht zu spät, eine klärende Aussprache zu führen und die Probleme aus der Welt zu schaffen. Auch eine Mobbingberatung kann helfen, etwa das Mobbing-Telefon Hamburg oder die Mobbinghilfe des Serviceportals Bremen.

Ist die Gegenseite aber wirklich böswillig und kommt auch vom Chef keine Hilfe, müssen andere Wege beschritten werden:

  • Ersuchen Sie den Arbeitgeber, einzuschreiten und gegen mobbende Kollegen oder Fachvorgesetzte vorzugehen. Dokumentieren Sie den Inhalt des Gesprächs und die Reaktion (oder das Untätigbleiben) des Arbeitgebers.
  • Nehmen Sie eine Mobbingberatung in Anspruch.
  • Führen Sie ein Mobbingtagebuch und sammeln Sie Beweise. Halten Sie auch nach unbeteiligten Zeugen Ausschau. Schreiben Sie genau auf, wer wann wo was getan hat und wer dies ggf. bestätigen kann.
  • Dokumentieren Sie Arztbesuche und welche gesundheitlichen Auswirkungen das Mobbing auf Sie hatte. Wann waren Sie bei welchem Arzt? Wegen welcher Beschwerden?
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Unsere Kosten betragen 250 EUR netto/Stunde bei Beratung durch einen auf das jeweilige arbeitsrechtliche Themengebiet spezialisierten Rechtsanwalt und 400 EUR netto/Stunde bei Beratung durch einen Partner der Kanzlei. Kostenübernahmen von alle deutschen Rechtsschutzversicherungen werden stets von uns angestrebt und Zahlungen von Rechtsschutz­versicherungen werden auf den Stundenlohn selbstverständlich voll angerechnet.

Tim Fink ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und hat sich u.a. auf das Thema Mobbing spezialisiert. Er hilft Ihnen bei der Sicherung von Beweisen und der Durchsetzung Ihrer Rechte; ob es um Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden oder Arbeitsplatzverlust durch Mobbing geht oder ob Sie Schmerzensgeld erstreiten möchten.

Rechtsanwalt Fink ist ausschließlich für Arbeitnehmer und Betriebsräte tätig und steht beim Streit mit dem Arbeitgeber an Ihrer Seite. Egal ob der Chef selbst mobbt oder ob er seine Pflichten verletzt, weil er Sie nicht gegen mobbende Kollegen schützt. Rechtsanwalt Fink vertritt Sie auch bei einer Klage vor den Arbeitsgerichten im Umfeld unserer Standorte.